Es ist nicht sicher, ob die Einführung von Studiengebühren zur Verbesserung der Lehre an deutschen Universitäten beitragen, die Asymmetrie in den Anreizstrukturen zwischen Forschung und Lehre abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fakultäten im internationalen Vergleich gestärkt wird. Das hängt sowohl vom Verhalten des Staates ab, der versucht ist, das Gebührenaufkommen ganz oder teilweise durch geringere direkte Finanzzuweisungen im Laufe der Zeit zu kompensieren. Es hängt aber auch von den internen Strukturen der Universitäten ab, ob die Mittel in der Lehre und für die Betreuung der Studierenden ankommen. Es wäre hilfreich, die zusätzlichen Leistungen der Fakultäten einschließlich der Zuweisungen, die sie indirekt über die Hochschulzentrale oder direkt zweckgebunden vom Staat erhalten, im Gesamtzusammenhang zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zur Information zu geben. Dies dürfte der beste Schutz vor Kürzungen sein, sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber der Zentralverwaltung einer Universität.
Nordrhein-Westfalen hat mit dem Hochschulfreiheitsgesetz wohl die besten Voraussetzungen geschaffen. Es liegt nun an den Hochschulen des Landes, ob sie interne Strukturen entwickeln, die die leistungsgerechte Verteilung der Mittel in der Lehre gewährleisten, und die Fakultäten sich so reorganisieren, dass sie in der Lage sind, das Betreuungsangebot und die Lehre kontinuierlich zu verbessern.
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